Überstunden nachweisen
Kurz gesagt
Willst du Überstunden bezahlt oder ausgeglichen haben, musst du im Streit zeigen, an welchen Tagen du wie lange gearbeitet hast und dass dein Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Daran hat auch die Pflicht zur Zeiterfassung nichts geändert. Am besten hilft ein Stundenzettel, den du jeden Tag selbst führst: mit Beginn, Ende, Pause und einer kurzen Notiz, wer die Mehrarbeit wollte.
Rechtsstand: 20.10.2026 · Von Till Heidrich, Heidrich Digital · Keine Rechtsberatung
Wer muss was beweisen?
In Deutschland bleibt es dabei: Wer Überstunden einklagt, trägt die Darlegungs- und Beweislast. Du musst zeigen, dass du über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet hast, und dass dein Arbeitgeber das veranlasst hat oder es ihm zuzurechnen ist. So hat es das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 verpflichtet Arbeitgeber zwar, die Arbeitszeit zu erfassen. Für die Bezahlung von Überstunden hat das Bundesarbeitsgericht daraus aber keine Umkehr der Beweislast abgeleitet. Hat dein Betrieb kein System, ist dein eigener Nachweis deshalb umso wichtiger.
Quelle: BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21Quelle: EuGH, Urteil vom 14.05.2019, C-55/18Quelle: BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21
Was in deinen Nachweis gehört
- Jeder Tag einzelnDatum, Beginn, Ende und Pausen. Nicht nur eine Summe pro Woche.
- Zeitnah aufgeschriebenAm selben Tag, nicht Wochen später aus dem Gedächtnis. Was du nachträgst, sollte als nachgetragen erkennbar sein.
- Wer die Mehrarbeit wollteEine kurze Notiz: „Chefin bat um Inventur“, „Kollege krank, Spätdienst übernommen“. Das zeigt, dass der Arbeitgeber davon wusste.
- Ort und AufgabeBei mehreren Jobs oder Einsatzorten: wo und woran du gearbeitet hast.
- Nachvollziehbare ÄnderungenWenn du etwas korrigierst, sollte man sehen, was vorher dastand und wann du es geändert hast.
- Belege dazuMails, Nachrichten, Dienstpläne oder Schlüsselprotokolle, die deine Zeiten stützen.
Fristen, die du kennen solltest
- AusschlussfristenViele Arbeits- und Tarifverträge verlangen, dass du Ansprüche innerhalb einer kurzen Frist schriftlich geltend machst, oft drei Monate. Schau in deinen Vertrag.
- Verjährung in DeutschlandAnsprüche auf Lohn verjähren in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind.Quelle: §§ 195, 199 BGB
- ÖsterreichEntgeltansprüche verjähren in drei Jahren. Kollektivverträge haben oft kürzere Verfallsfristen.Quelle: § 1486 ABGB
- SchweizLohnforderungen aus dem Arbeitsverhältnis, dazu zählt die Vergütung von Überstunden, verjähren in fünf Jahren. Überstunden regelt Art. 321c OR.Quelle: Art. 128 Ziff. 3 OR
Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung. Im Streitfall helfen Gewerkschaft, Arbeitnehmerkammer (AT) oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.
- Einstempeln mit einem Tipp, auch vom Sperrbildschirm. Jeder Tag mit Beginn, Ende und Pause.
- Nachgetragene Zeiten sind markiert, Änderungen stehen in einem Protokoll.
- Notizen zu jedem Block, mit Vorlagen für Sätze, die du oft brauchst.
- Am Monatsende ein Stundenzettel als PDF mit Prüfsumme, den du ausdrucken oder verschicken kannst.
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