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Arbeiten außerhalb Deutschlands: Was bei der Arbeitszeit überall ähnlich ist

Kurz gesagt

Welche Regeln für deine Arbeitszeit gelten, hängt vom Land ab, in dem du arbeitest, nicht von deiner Handysprache. In der EU gelten Mindestregeln für alle: 11 Stunden Ruhe am Tag, eine Pause ab mehr als 6 Stunden, im Schnitt höchstens 48 Stunden die Woche und 4 Wochen bezahlter Urlaub. Außerhalb der EU unterscheiden sich die Regeln stark. Aufschreiben hilft überall.

Von Fieravend · Heidrich Digital · Veröffentlicht · Stand 20. Oktober 2026 · Lesezeit 7 Minuten

Das Land deiner Arbeit zählt

Sam kommt aus Polen und arbeitet in einem Hotel in Österreich. Familie Berg lebt in Deutschland, Herr Berg pendelt in die Schweiz. Welche Regeln gelten? Im Grundsatz die des Landes, in dem gearbeitet wird. Darum fragt Fieravend bei jedem Job nach dem Arbeitsort und rechnet danach, nicht nach der Sprache deines iPhones.

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz kennt Fieravend die Gesetze im Detail: Pausen, Ruhezeit, Höchstarbeitszeit, Feiertage. Für andere EU-Länder rechnet die App nach den Mindestregeln der EU. Für Länder außerhalb der EU gibt es noch keine Gesetzes-Hinweise. Lieber keine Hinweise als falsche.

EU: Mindestregeln für alle

Die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG legt fest, was in jedem EU-Land mindestens gilt. Die Länder dürfen mehr Schutz geben, aber nicht weniger:

  • 11 Stunden Ruheam Stück je 24 Stunden (Art. 3).
  • Pausewenn der Arbeitstag länger als sechs Stunden ist. Wie lang, regeln die Länder oder Tarifverträge (Art. 4).
  • 48 Stundenim Schnitt je Woche, Überstunden eingerechnet (Art. 6).
  • 4 Wochen Urlaubbezahlt, mindestens (Art. 7).

Deutschland, Österreich, Schweiz

Deutschland geht etwas weiter: Pause von 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden, 45 bei mehr als neun, werktags in der Regel höchstens acht, bis zu zehn Stunden. Mehr dazu in Heute früher gehen. In Österreich hast du einmal im Monat das Recht, dir deine Arbeitszeitaufzeichnungen vom Arbeitgeber kostenlos übermitteln zu lassen (§ 26 Abs. 8 AZG). Die Schweiz ist nicht in der EU und hat ein eigenes Arbeitsgesetz. Fieravend rechnet für alle drei Länder nach ihren eigenen Regeln.

Großbritannien: 48 Stunden, aber mit Opt-out

Im Vereinigten Königreich darfst du im Schnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, normalerweise gemittelt über 17 Wochen. Wer 18 oder älter ist, kann freiwillig und schriftlich darauf verzichten. Niemand darf dich dafür entlassen oder schlechter behandeln, dass du das nicht willst. Den Verzicht kannst du jederzeit kündigen, mit mindestens sieben Tagen Frist. Die Vereinbarung kann eine längere Frist vorsehen, höchstens drei Monate.

Dazu kommen 11 Stunden Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen, 24 Stunden am Stück je Woche (oder 48 je zwei Wochen) und eine Pause von 20 Minuten, wenn der Tag länger als sechs Stunden ist.

USA: keine Obergrenze, dafür Geld

Das Bundesgesetz der USA (Fair Labor Standards Act) setzt für Beschäftigte ab 16 Jahren keine Höchstgrenze an Stunden pro Woche. Es regelt stattdessen das Geld: Wer nicht ausgenommen ist, bekommt für jede Stunde über 40 in der Arbeitswoche mindestens das Anderthalbfache des normalen Lohns. Einzelne Bundesstaaten haben eigene, teils strengere Regeln.

Ein Satz aus den Regeln des US-Arbeitsministeriums passt gut zu diesem Magazin: Arbeit, die nicht verlangt, aber zugelassen wurde, ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Bleibt jemand freiwillig länger, um eine Aufgabe fertig zu machen, zählt das. Der Grund ist egal.

Australien: Recht auf Nichterreichbarkeit

Seit dem 26. August 2024 dürfen Beschäftigte in Australien Kontakt außerhalb ihrer Arbeitszeit ablehnen, also Mails, Anrufe und Nachrichten nicht lesen oder beantworten, solange das nicht unangemessen ist. Zuerst galt das für Betriebe ab 15 Beschäftigten, seit dem 26. August 2025 auch für kleinere. Kontakt nach Feierabend ist damit nicht verboten. Aber nicht zu antworten, ist dort ausdrücklich erlaubt.

Was weltweit als Untergrenze gilt

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat schon 1919 ihr erstes Übereinkommen beschlossen: acht Stunden am Tag, 48 in der Woche, für die Industrie. Ein späteres Übereinkommen (Nr. 132 von 1970) nennt mindestens drei Arbeitswochen bezahlten Urlaub im Jahr. Solche Übereinkommen gelten aber nur in Staaten, die sie ratifiziert haben, und sie binden die Staaten, nicht direkt die Arbeitgeber. Das erste haben laut ILO 46 von 187 Mitgliedstaaten ratifiziert.

Was überall hilft

Egal, wo du arbeitest: Wer seine Zeiten aufschreibt, sieht, was passiert. Beginn, Ende, Pausen, und bei Mehrarbeit ein Satz, wer sie wollte. Mit diesen Zahlen kannst du in jedem Land besser fragen, ob alles stimmt. Ob du einen Anspruch hast, klären vor Ort Gewerkschaft, Arbeiterkammer, Behörde oder eine Anwältin.

Wie groß die unsichtbare Mehrarbeit in Deutschland, Österreich und Großbritannien ist, zeigt der Artikel Unbezahlte Überstunden in Zahlen.

Kurz gefragt

Welche Arbeitszeitregeln gelten, wenn ich im Ausland arbeite?
Im Grundsatz die des Landes, in dem du arbeitest. In der EU gelten dazu Mindestregeln aus der Richtlinie 2003/88/EG: 11 Stunden Ruhe, Pause ab mehr als 6 Stunden, im Schnitt höchstens 48 Stunden pro Woche, 4 Wochen Urlaub.
Gibt es in den USA eine Höchstarbeitszeit?
Auf Bundesebene nicht für Beschäftigte ab 16 Jahren. Für nicht ausgenommene Beschäftigte gibt es ab der 41. Stunde in der Arbeitswoche mindestens den anderthalbfachen Lohn.

Quellen

  1. Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (EUR-Lex)
  2. GOV.UK: Maximum weekly working hours
  3. GOV.UK: Rest breaks at work
  4. U.S. Department of Labor: Overtime Pay
  5. U.S. Department of Labor: Fact Sheet #22, Hours Worked
  6. Fair Work Ombudsman: Right to disconnect
  7. ILO: Convention No. 1, a landmark for workers’ rights
  8. ILO-Übereinkommen 132 über den bezahlten Jahresurlaub (Übersicht)
  9. § 26 Arbeitszeitgesetz Österreich (RIS)

Alle Quellen abgerufen am 20. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt allgemein und ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem Fall helfen Betriebsrat, Gewerkschaft, Arbeiterkammer (AT) oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.

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